Diese Verletzung des rechtlichen Gehörs wurde jedoch durch erneute Vorlage des Dossiers mit Anhörung des Beschwerdeführers vom 3. Oktober 2016 durch die Fachkommission II geheilt. Es bestehen keine objektiven Hinweise, dass im Protokoll dieser Anhörung (Vollzugsakten pag. 1024 ff.) – dabei handelt es sich im Übrigen explizit um ein zusammenfassendes Kurzprotokoll – wesentliche Inhalte fehlen würden oder verfälscht dargestellt worden wären. Dass offenbar nicht sämtliche der zahlreichen