9 Aussenwelt und die Vorbereitung der Entlassung» zu enthalten. Die Art. 74 und 75 StGB schreiben einen auf Wiedereingliederung und Resozialisierung, das heisst einen auf Achtung der Menschenwürde des Insassen ausgerichteten Strafvollzug vor. Dies bedeutet, dass dem Insassen grundsätzlich eine Freiheitsperspektive eröffnet bleiben muss. Deshalb haben sich die Vollzugsbedingungen am Grundsatz der Rückfallverhütung nach der Entlassung aus dem Vollzug zu orientieren. Dieser Vollzug beruht auf einem Stufensystem.