_, wonach der Beschwerdeführer im Psychopathie-Test normal abgeschnitten habe. Es sei weiter nicht angängig, wenn die Fachkommission dem Beschwerdeführer vorwerfe, keinen Einblick in seine Gedankenwelt erhalten zu haben, nachdem sie ihn an der Anhörung vom 3. Oktober 2016 nicht zur Wort habe kommen lassen. Der Grund für die ihm von der KoFako ebenso vorgeworfene Einstellung der Genugtuungszahlungen an die Opferfamilie gründe im