So seien Fragen des Beschwerdeführers nicht beantwortet worden. Ein Mitglied der Fachkommission habe sich ob seiner Bitte um Auskünfte besonders gehässig gezeigt und ihm daraufhin zunächst gar keine Fragen stellen wollen, dies dann aber später doch getan. Sodann widersprächen die Beurteilung der KoFako und ihre schriftliche Begründung der dem Beschwerdeführer anlässlich der Anhörung vom Vorsitzenden mündlich gegebenen Rückmeldung, wonach er nicht mehr als hoch rückfallgefährdet eingeschätzt werde.