4. Gegen den Entscheid der POM erhob der Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt X.________, am 1. September 2017 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern (pag. 1 ff.) und stellte folgende Anträge: «1. Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 31. Juli 2017 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien im Hinblick auf das Leben in Freiheit angemessene Vollzugslockerungen (anfänglich in Form [von] begleiteten Ausgängen/Urlauben, anschliessend unbegleitete Ausgänge/Urlaube, anschliessend Versetzung in ein offenen Vollzugsregime zur Vorbereitung der bedingten Entlassung) zu bewilligen.