2 Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs lehnte die ASMV die bedingte Entlassung des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 4. Januar 2017 ab (Vollzugsakten pag. 1028 ff.). Mit Verfügung vom 26. Januar 2017 wies die ASMV auch das Gesuch des Beschwerdeführers um Vollzugslockerungen ab (Vollzugsakten pag. 1046 ff.).