Im Hinblick auf die von Amtes wegen erstmalig per 24. Dezember 2016 zu prüfende bedingte Entlassung sowie die Gewährung von Vollzugslockerungen legte die ASMV das Dossier am 3. Mai 2016 der Konkordatlichen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFako) vor (Vollzugsakten pag. 960). In ihrer Beurteilung vom 15. Juni 2016 empfahl die Fachkommission, dem Beschwerdeführer aufgrund der ungünstigen Legalprognose keine Vollzugsöffnungen zu gewähren. Hinsichtlich der Voraussetzungen für allfällige zukünftige Vollzugsöffnungen verwies sie auf die Erwägungen in der Gesamtbeurteilung (Vollzugsakten pag.