Der Aufwand von insgesamt 100 Stunden entfällt je zur Hälfte auf die Zeit vor dem 31. Dezember 2017 und auf die Zeit nach dem 1. Januar 2018. Rechtsanwältin D.________ wird folglich durch den Kanton Bern für die amtliche Verteidigung von C.________ im oberinstanzlichen Verfahren für einen Aufwand von 100 Stunden und Auslagen in der Höhe von total CHF 1‘768.60, zuzüglich Mehrwertsteuer, mit insgesamt CHF 23‘480.05 entschädigt.