ein zeitlicher Aufwand von rund 8 Stunden ist dafür ausreichend. Den Aufwand für das Erstellen der Berufungserklärung berücksichtigt die Kammer sodann mit 2 Stunden, den Aufwand für das Redigieren und Vorbereiten des Parteivortrags mit 16 Stunden, die Dauer der beiden oberinstanzlichen Verhandlungstermine mit 9 Stunden und weiter anfallende, kleinere Arbeiten mit 2 Stunden. Schliesslich veranschlagt die Kammer für das Analysieren der komplexen finanziellen Verhältnisse und Zusammenhänge einen zusätzlichen Aufwand von 3 Stunden. Damit ergibt sich folgende Auflistung: