ein Aufwand von total 60 Stunden erscheint dafür ausreichend (durchschnittlich 4 Stunden pro Bundesordner). Weiter schätzt die Kammer auch den in den Leistungsverzeichnissen jeweils unter dem Titel Besprechung aufgeführten Aufwand von insgesamt 14.7 Stunden (12 Stunden bis 31. Dezember 2017 + 2,7 Stunden ab dem 1. Januar 2018) als nicht mehr angemessen ein; ein zeitlicher Aufwand von rund 8 Stunden ist dafür ausreichend.