Die Kammer berücksichtigt, dass sich Rechtsanwältin D.________ für das Berufungsverfahren neu in den Fall einarbeiten musste. Den unter dem Titel Aktenstudium geltend gemachte Aufwand von insgesamt 91.65 Stunden (47.45 Stunden bis 31. Dezember 2017 + 44.2 Stunden ab dem 1. Januar 2018) erachtet sie jedoch bei einem Aktenumfang von 15 Bundesordnern als zu hoch; ein Aufwand von total 60 Stunden erscheint dafür ausreichend (durchschnittlich 4 Stunden pro Bundesordner).