__, Rechtsanwalt B.________, geltend gemachte Entschädigung in der Höhe von gesamthaft CHF 7‘998.07, wenngleich die Kammer nicht verkennt, dass die Berufung des Beschuldigten C.________ umfassender war. Eine Kürzung der von Rechtsanwältin D.________ beantragten Entschädigung ist folglich angezeigt und wird wie folgt vorgenommen: