Rechtsanwältin D.________ macht mit Honorarnote vom 4. Juli 2018 einen Aufwand von insgesamt 136.5 Stunden sowie Auslagen in der Höhe von total CHF 1‘768.60 geltend, was – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze bis 31. Dezember 2017 und ab 1. Januar 2018 – eine beantragte Entschädigung von insgesamt CHF 31‘357.15 ergibt. Die Kammer erachtet den vorliegend geltend gemachten Aufwand in Anbetracht des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses als zu hoch. Der Aktenumfang ist in casu höchstens leicht überdurchschnittlich. Es sind zudem weder besondere prozessuale, noch materiell-rechtliche Schwierigkeiten vorhanden.