Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Q.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 13‘134.75. C.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).