2. A.________ hat dem Kanton Bern die mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 28. November 2013 an Rechtanwalt BA.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 7‘407.95 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt BA.________ die Differenz von CHF 1‘544.40 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).