Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher O.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 18‘755.30. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).