1. zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten. Die Untersuchungshaft von 23 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu den auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 24‘155.60. 81 3. zu den auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 6‘000.00. III.