1, 177 Abs. 1, 180 Abs. 1, 181, 307 Abs. 1 StGB verurteilt wurde: Zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 20‘000.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 10. April 2013 sowie als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31. August 2015, wovon 70 Tagessätze zu bezahlen sind, während bei 180 Tagessätzen der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt wurde; 6. Die Zivilklage der Zivilklägerin G.________ (AG) gegen A.________ abgewiesen wurde, ohne dass dafür Kosten ausgeschieden wurden;