Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 25. November 2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Tätlichkeiten, angeblich begangen am 20. Oktober 2013 in Bern z.N.v. C.________ wegen Verjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. A.________ freigesprochen wurde: 2.1. von der Anschuldigung der Nötigung, angeblich begangen am 16. Oktober 2013 in Bern z.N.v. C.________; 2.2. von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 23. Oktober 2016 in Ittigen z.N.v.