41 OR in Bezug auf die Zivilklage der Zivilklägerin 3 als erfüllt; als Folge des Brandereignisses vom 1. Mai 2012 bezahlte die Zivilklägerin 3 als Versichererin CHF 14‘000.00 an ihren Versicherungsnehmer AV.________, dessen Fahrzeug durch die vom Beschuldigten 1 fahrlässig verursachte Explosion an der U.________ (Adresse) beschädigt worden war (vgl. dazu die Rechnung für die Reparatur vom 1. Juni 2012 [pag. 4645 ff.] sowie das Fotodossier des Fahrzeugexpertendienstes der Zivilklägerin 3 [pag. 4655 ff.]).