beantragte für den Beschuldigten 1 oberinstanzlich die Verweisung der Zivilklage der Zivilklägerin 3 auf den Zivilweg (vgl. die Anträge auf pag. 5459) bzw. in seinem Parteivortrag davon abweichend die Abweisung der Zivilklage (vgl. pag. 5462). Die im Vorverfahren eingereichte Zivilklage der Zivilklägerin 3 datiert vom 17. September 2012 (pag. 3814 ff.) und verlangt die adhäsionsweise Verurteilung des Beschuldigten 1 und von N.________ zur Bezahlung von CHF 14‘000.00 Schadenersatz. Zur Begründung verwies die Zivilklägerin 3 damals auf die eingereichten Unterlagen sowie auf Art.