in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 5470 sowie auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haushalt- und Gebäudeversicherung der Zivilklägerin 1, abrufbar im Internet unter AZ.________ (Internetadresse)). Damit sind vorliegend die Voraussetzungen von Art. 41 i.V.m. Art. 50 OR erfüllt und die Beschuldigten 1 und 2 sind in gegenseitiger sowie in solidarischer Haftbarkeit mit N.________ zur Bezahlung von CHF 92‘500.00 Schadenersatz an die Zivilklägerin 1 zu verurteilen.