In diesem Schreiben wiederum erwähnte und belegte die Zivilklägerin 1, dass sie den Versicherungsnehmern total CHF 92‘500.00 ausbezahlt hat (vgl. pag. 4090 ff.). Insbesondere schrieb die Zivilklägerin 1: «Gestützt auf die Anspruchssubrogation aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG Artikel 72) machen wir als Feuerversicherer im laufenden Strafverfahren adhäsionsweise eine Schadenersatzforderung geltend». Schliesslich wurde das Dispensationsgesuch der Zivilklägerin 1 bewilligt, wobei im Rubrum der entsprechenden Verfügung der Verfahrensleitung vom 5. September 2016 (pag. 4638) wiederum alle der Brandstiftung beschuldigten Personen namentlich aufgeführt sind.