auch diese Zeitspanne ist angesichts der notwendigen Organisation der Verhandlung (Terminabsprache mit Parteien) sowie der erforderlichen Vorbereitungen durch das Gericht (Studium der umfangreichen Akten, Abklärungen) ohne Weiteres angebracht. Auch die benötigte Dauer von rund neun Monaten für die Erstellung der vom 28. August 2017 datierenden, 129 Seiten umfassenden schriftlichen Urteilsbegründung, lässt sich angesichts des Aktenumfangs, der Komplexität der Sachverhalte und der rechtlichen Schwierigkeiten noch rechtfertigen.