Weiter fällt ins Gewicht, dass Anzeigen zu völlig unterschiedlichen Sachverhaltskomplexen Erweiterungen des Untersuchungsverfahrens mit sich brachten. Die Dauer bis zur Anklageerhebung rechtfertigt sich zudem auch dadurch, dass im Vorfeld der Anklageerhebung auch Teileinstellungen zu erfolgen hatten, was ebenfalls einen beträchtlichen Arbeitsaufwand verursachte (vgl. die umfangreichen Einstellungsverfügungen vom 7. Januar 2015 [pag. 4215 ff.], vom 26. Januar 2015 [pag. 4251 ff.] und vom 11. März 2015 [pag. 4281 ff.] sowie auch die Anklageschrift vom 9. Juni 2016, welche 11 Seiten umfasst [pag. 4293/1 ff.