72 durchgeführt und ausgewertet werden, Editionen (unter anderem bei der Steuerverwaltung, bei Strafverfolgungsbehörden und bei Bank- und Kreditkarteninstituten) sowie geheime Überwachungsmassnahmen angeordnet und die entsprechenden Unterlagen anschliessend ausgewertet werden. Gerade die Tatsache, dass keiner der Tatverdächtigen geständig war, bedingte eine umfassende Ermittlung. Weiter fällt ins Gewicht, dass Anzeigen zu völlig unterschiedlichen Sachverhaltskomplexen Erweiterungen des Untersuchungsverfahrens mit sich brachten.