23. Verletzung des Beschleunigungsgebots? Rechtsanwältin D.________ machte in der oberinstanzlichen Verhandlung geltend, ihr Klient sei durch die weit überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer einer enormen Belastung ausgesetzt (vgl. pag. 5457). Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist (Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK). Das Beschleunigungsgebot verpflichtet die Behörden, das Strafverfahren beförderlich zu führen, um den Beschuldigten nicht unnötig über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Ungewissen zu lassen.