22.3.3. Fazit Tatkomponentenstrafe Die Einsatzstrafe von 120 Tagessätzen Geldstrafe für den Schuldspruch wegen Anstiftung zu falschem Zeugnis wird aufgrund des Schuldspruchs wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung um 140 Tagessätze erhöht, womit eine Gesamtgeldstrafe von 260 Tagessätzen resultiert. 70 22.3.4. Täterkomponenten Es kann auf die Ausführungen unter IV.22.2.4. Täterkomponenten hiervor verwiesen werden. Es bleibt auch nach Berücksichtigung der Täterkomponenten bei einer Gesamtgeldstrafe von 260 Tagessätzen.