68 22.2.4. Täterkomponenten Betreffend Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten 2 im Zeitpunkt der Tat kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz (pag. 5178 ff., S. 120 ff. Urteilsbegründung), den neu eingeholten Leumundsbericht vom 13. Juni 2018 (pag. 5400 ff.) sowie den aktuellen Strafregisterauszug vom 27. Juni 2018 (pag. 5421) verwiesen werden; diese sind neutral zu gewichten.