22.2.2. Versuchter Betrug In Bezug auf den Schuldspruch wegen versuchten Betrugs ist strafzumessenderweise vom vollendeten Delikt auszugehen. Die VBRS-Richtlinien (Stand 1. Juli 2010) sehen für einen vollendeten Betrug mit einem Deliktsbetrag von CHF 20‘000.00 ein Strafmass von 120 Strafeinheiten vor (S. 47). Wie unter IV.21.2.3. Gehilfenschaft zum versuchten Betrug hiervor bereits ausgeführt, steht vorliegend ein zehn Mal so hoher Deliktsbetrag von CHF 200‘000.00 im Raum, was sich straferhöhend auswirkt und für das vollendete Delikt eine Strafe von 18 Monaten Freiheitsstrafe als angemessen erscheinen lassen würde.