__ den Brand zu legen und verschaffte sich selber für die Tatzeit ein Alibi. Er legte den Tag der Ausführung auf den 1. Mai 2012 fest und sorgte dafür, dass die Tür zum Lager offen war bzw. der Beschuldigte 1 und N.________ das Brandobjekt betreten konnten. Ansonsten hielt er sich, wie für einen Anstifter üblich, diskret im Hintergrund und machte sich die Hände nicht selber schmutzig. In die eigentliche Ausführung war er mit anderen Worten – etwas anderes ist zumindest nicht nachgewiesen – nicht massgeblich involviert. Der Beschuldigte 2 kümmerte sich nicht im Geringsten um die Gefährdung anderer;