Da der Beschuldigte 1 nicht geständig ist, kann er in Bezug auf die ihm vorgeworfenen Taten auch keine Reue zeigen. Was die gemäss den Ausführungen von Rechtsanwalt B.________ angeblich monatlich geleisteten Rückzahlungen anbelangt, so hält die Kammer fest, dass diese zum einen nicht belegt sind und zum anderen gemäss der Verteidigung eben gerade nur «aus moralischen Gründen» erfolgen (vgl. pag. 5462).