verwiesen werden. Ins Auge springen dabei die mittlerweile vier Vorstrafen, wovon die letzte (Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 2. November 2017, Verurteilung zu 60 Tagessätzen Geldstrafe zu CHF 60.00 wegen versuchter Erpressung, begangen am 22. Juni 2017) aus einer Delinquenz während hängigem Verfahren resultiert. Dies wäre zusätzlich straferhöhend zu berücksichtigen. Betreffend Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren hält die Kammer fest, dass sich der Beschuldigte 1 im Strafverfahren korrekt verhielt, was erwartete werden darf.