__ weitergeführt worden. M.________ war aufgrund der Anschuldigungen durch den Beschuldigten 1 während der langen Zeit von 4 Jahren als Beschuldigter in ein Strafverfahren involviert und musste sich insbesondere zwei Mal einer Einvernahme stellen. In den Augen der Kammer wäre für den Schuldspruch wegen falscher Anschuldigung als Einzelstrafe eine solche von 15 Monaten Freiheitsstrafe angemessen, die Kammer asperiert diese mit 10 Monaten.