21.2.2. Falsche Anschuldigung Betreffend den Schuldspruch wegen falscher Anschuldigung hält die Kammer fest, dass sich diese auf ein schweres Delikt – nämlich den Vorwurf der Anstiftung zur Brandstiftung, welche mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird – bezog und durch den Beschuldigten 1 sehr lange aufrecht erhalten wurde; und zwar bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21. - 24. November 2016, wobei das Verfahren gegen M.________ trotz der belastenden Aussagen des Beschuldigten 1 am 11. März 2016 eingestellt wurde.