_ mehrere Kanister Benzin im Innern eines geschlossenen Raumes ausleerte und den Brandbeschleuniger anschliessend in Brand setzte, was zur unbeabsichtigten Explosion führte, handelte er grobfahrlässig. Bei ansonsten gleich wie bei der Brandstiftung zu gewichtenden objektiven und subjektiven Tatkomponenten und einem mittelschweren Verschulden wäre die Einzelstrafe für die fahrlässige Verursachung einer Explosion im Bereich von 14 Monaten Freiheitsstrafe festzusetzen.