CHF 26‘000.00 [pag. 4093 ff.], Fahrzeug AV.________ CHF 14‘000.00 [pag. 4151] und Plattensammlung des Beschuldigten 2 CHF 200‘000.00) jedoch sicher nicht mehr als gering bezeichnet werden kann. Zwar handelte es sich beim eigentlichen Brandobjekt nicht um ein Wohngebäude, sondern «nur» um einen garageähnlichen Lagerschuppen, aufgrund der örtlichen Verhältnisse hätte das Feuer aber auch auf weitere Gebäude auf dem Areal und insbesondere auch auf Wohngebäude übergreifen können, es handelt sich nicht um ein reines Industrieareal.