20. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung und Strafrahmen Auf die Ausführungen der Vorinstanz zu den allgemeinen Grundsätzen der Strafzumessung und zum Strafrahmen kann verwiesen werden (vgl. pag. 5167 f., S. 109 f. Urteilsbegründung), wobei im Zusammenhang mit der Gesamtstrafenbildung gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB neu der Entscheid 6B_483/2016 vom 30. April 2018, insbesondere die Erwägungen 3.5.4 ff. massgebend sind. 61 21. Beschuldigter 1