59 Konto der P.________ (GmbH) – im Jahr 2012 vorab diejenigen des Strafklägers sowie im Jahr 2013 dann die CHF 30‘000.00, welche der Beschuldigte 2 selber einzahlte – wurden umgehend wieder abgezogen und für die Begleichung privater Schulden verwendet. Zudem gründeten der Beschuldigte 2 und seine Ehefrau mit der AL.________ (GmbH) nur gerade 21 Tage nach der Gründung der P.________ (GmbH) eine Gesellschaft mit identischem Zweck, womit er zumindest die Voraussetzungen schuf, um mit dieser die P.________ (GmbH) zu konkurrenzieren.