17.2. Subsumtion Der Beschuldigte 2 war unbestrittenermassen Gründer, bis zur Abtretung von neun Stammanteilen an den Strafkläger einziger Gesellschafter und bis zum Konkurs auch Geschäftsführer der P.________ (GmbH). Wie die Beweiswürdigung ergeben hat, verletzte er Pflichten, die mit dieser Funktion in Zusammenhang standen: