Durch die gleichzeitig mit dem Grossbrand erfolgte Explosion brachten der Beschuldigte 1 und N.________ Leib und Leben von Menschen in Gefahr und zerstörten fremdes Eigentum. Die Kammer geht mit der Vorinstanz ebenfalls einig, dass weder der Beschuldigte 1, noch N.________ effektiv eine Explosion herbeiführen wollten; dass die Explosion durch die beiden «nur» fahrlässig verursacht wurde, ist offensichtlich.