15.2. Subsumtion Die Beweiswürdigung hat ergeben, dass der Beschuldigte 1 und N.________ am Abend des 1. Mai 2012 am Tatort Benzin ausgossen und als Folge davon, wie im Berichtsrapport des BEX vom 2. August 2012 beschrieben, rasch zündbare und explosionsfähige Dampf-/Luftgemische entstanden, welche schwerer als die Luft waren und auf den Boden absanken. Als der Beschuldigte 1 und N.________ in der Folge das Feuer zündeten, verursachten sie damit gleichzeitig die durch das BEX festgestellte Raumexplosion (vgl. pag. 142 f.). Durch die gleichzeitig mit dem Grossbrand erfolgte Explosion brachten der Beschuldigte 1 und N._____