14.2. Subsumtion Was die rechtliche Würdigung des erwiesenen Sachverhalts in Bezug auf den Beschuldigten 1 als vorsätzliche Brandstiftung (und fahrlässige Verursachung einer Explosion; vgl. dazu die Ausführungen unter III.15. Fahrlässige Verursachung einer Explosion und Konkurrenz hiernach) bzw. betreffend den Beschuldigten 2 als Anstiftung zur Brandstiftung anbelangt, so kann im Wesentlichen ebenfalls auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 5103 ff., S. 45 ff. Urteilsbegründung).