13. Anstiftung zum falschen Zeugnis 13.1. Sachverhalt 13.1.1. Vorwürfe gemäss Anklageschrift Der Beschuldigte 1 hat den Vorwurf, er habe am 23. August 2012 im Zivilverfahren CIV 12 489 betreffend Aberkennungsklage wider besseres Wissen wahrheitswidrig ausgesagt, er sei anwesend gewesen, als der Beschuldigte 2 seiner Mutter zwecks Tilgung eines Darlehens CHF 100‘000.00 in bar übergeben habe (Ziff. I.A.8. der Anklageschrift vom 9. Juni 2016, pag. 4293/5), akzeptiert und der entsprechende erstinstanzliche Schuldspruch (Ziff. A.III.9. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 4946) ist in Rechtskraft erwachsen.