Hinweise für ein ernsthaftes Investieren resp. ernsthafte Bemühungen des Beschuldigten 2, die P.________ (GmbH) gemäss seiner eigenen Formulierung in der erstinstanzlichen Verhandlung «sehr gut» herauszubringen (vgl. pag. 4859 Z. 27 ff.), sind auch für die Kammer nicht ersichtlich (vgl. pag. 5156, S. 98 Urteilsbegründung; vgl. auch die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 5467). Entgegen den Ausführungen von Rechtsanwältin D.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung (pag. 5456) ist damit auch die Kausalität zwischen den Pflichtverletzungen und dem Vermögensschaden (Konkurs der P.________ (GmbH) im September 2014 zu bejahen.