803 Abs. 4 i.V.m. Art. 812 Abs. 3 OR), sofern die Statuten nichts anderes vorsehen (Art. 812 Abs. 3; Art. 776a Abs. 2 Ziff. 8 OR) und kein Dispens erteilt wurde. Der Beschuldigte 2 gründete zusammen mit seiner Ehefrau am 31. Mai 2012 eine weitere Gesellschaft, die AL.________ (GmbH), mit identischem Zweck wie die P.________ (GmbH). Vor dem Hintergrund, dass die AL.________ (GmbH) zwar gegründet wurde, diese jedoch gar nie eine Geschäftstätigkeit aufnahm, stellt sich die Frage, ob ein identischer Zweck alleine für eine Konkurrenzierung ausreicht. In Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo muss offen gelassen werden, ob dies vorliegend der Fall war (vgl. dazu auch die Ausführungen von