51 betrieb der P.________ (GmbH) bestimmt gewesen wären, private Ausgaben getätigt bzw. private Verpflichtungen erfüllt wurden. Schliesslich wird dem Beschuldigten 2 mit Ziff. I.C.4. der Anklageschrift vom 9. Juni 2016 vorgeworfen, er habe die Gesellschaft mit der gleichzeitigen Gründung der AL.________ (GmbH) (gleicher Zweck) konkurrenziert (vgl. pag. 4293/9 f.). Sofern Gesellschafter nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, unterstehen sie nur dann einem Konkurrenzverbot, wenn die Statuten dies vorsehen (Abs. 2 von Art.