1226) auf das Privatkonto des Beschuldigten 2 (vgl. pag. 1304) weggingen, worauf von dort am gleichen und am nächsten Tag wieder private Zahlungen gemacht wurden (insbesondere ein Barbezug am Bankautomaten in Bern in der Höhe von CHF 1‘600.00, ein E-Banking- Sammelauftrag von CHF 4‘475.90 u.a. ans Betreibungsamt, an diverse Versicherungen etc.; CHF 24‘000.00 an AT.________ (Kreditkarteninstitut) zur Ausgleichung des Minussaldos [pag. 1355]). Unter dem Strich bleibt auch für die Kammer die Erkenntnis, dass mit den Mitteln, die eigentlich für den Geschäfts-