1297 ff.). Daraus ist ersichtlich, dass sowohl das einbezahlte Stammkapital, die Einzahlungen des Strafklägers als auch die einmalige Einlage des Beschuldigten 2 selber jeweils nur ganz kurz auf dem Unternehmens Kontokorrent der P.________ (GmbH) waren und dann für private Zwecke abdisponiert wurden. Das Beispiel der Einzahlung des Beschuldigten 2 vom 11. September 2013 zeigt, dass schon am nächsten Tag, dem 12. September 2013, mittels E-Banking-Sammelauftrag CHF 29‘000.00 ab dem Konto der P.________ (GmbH) (vgl. pag. 1226) auf das Privatkonto des Beschuldigten 2 (vgl. pag.