5155 f., S. 97 f. Urteilsbegründung) zum Schluss kommt, dass der Beschuldigte 2 in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der P.________ (GmbH) gegen die in Art. 803 Abs. 2 OR verankerte Treuepflicht verstiess bzw. die Entnahme von Gesellschaftsgeldern zur privaten Verwendung, ohne dass dies dem Gesellschaftszweck der P.________ (GmbH) zugute gekommen wäre, treuwidrig war. Indem der Beschuldigte 2 der P.__